NV-Versicherungen klärt auf: des einen Freud, des anderen Leinenzeit

Neuharlingersiel. Die Sonne scheint, die Vögel singen, es wird wärmer – der Frühling ist da!
Gerade jetzt, wo die Menschen Corona-bedingt so viel Zeit haben zieht es die Bevölkerung nach
draußen in die freie Natur. Vor allem die Hundebesitzer nutzen das schöne Wetter für
ausgedehnte Gassi-Runden. Herrchen und Frauchen freuen sich mit, wenn der geliebte
Vierbeiner ausgelassen durch Wald und Feld tollt, hier schnuppert und dort schnüffelt.

Das Tierschutzgesetz macht Kopfzerbrechen.
Training ist ebenso sinnvoll wie eine Versicherung.

Doch genau da liegt in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt vom 01. April bis 15. Juli wie jedes Jahr die Krux! Denn in diesem Zeitraum herrscht in der freien Landschaft, vor allem in Wäldern, auf Feldern und in der freien Natur, Leinenpflicht. Auch wenn die freien Flächen innerhalb bebauter Ortsteile liegen, gilt dort Leinenzwang, also auch in Parks. Der Grund hierfür ist die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit frei lebender Tiere. Es soll nicht nur das Aufstöbern von brütenden Tieren oder Jungtieren verhindert werden. Oft reicht schon der Geruch eines nahe vorüberziehenden Hundes, um das Muttertier zu vertreiben und ihr Jungtier im Stich zu lassen.

In Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern gilt immer Leinenpflicht, ebenso in Brandenburg. Hessen hat die Leinenpflicht nur für auswärtige Hunde, „Hessen-Hunde“ dürfen auch ohne Leine laufen. In Bremen geht die Schonzeit vom 15. März bis 15. Juli. Außerhalb dieser Zeit darf der Hund nur an ausgewiesenen Waldwegen frei laufen. Nordrhein-Westfalen gestattet das freie Laufen nur auf Waldwegen, hat aber keine Schonzeiten.

Die übrigen Bundesländer haben keine Leinenpflicht. Generell gilt jedoch gegenseitige Rücksichtnahme. Auf viel belebten Plätzen sowie in Bus und Bahn ist der Hund ebenfalls anzuleinen. Beachten Sie die Hinweisschilder. Im Zweifelsfall leinen Sie den Hund lieber immer an.

Leinen los – besser nicht! Was habe ich sonst zu befürchten?

Wer sich nicht an die Vorgabe und den Hund an der Leine hält, der muss mit Bußgeldern bis zu
5.000 EUR, in Hessen und Mecklenburg Vorpommern bis zu 7.500 EUR und in Brandenburg und Schleswig-Holstein gar bis 10.000 EUR  rechnen oder riskiert gar den Abschuss seines vierbeinigen Kameraden. Doch nicht nur das.

„Auch seinen Versicherungsschutz kann man durch den Verstoß gegen die Leinenpflicht riskieren. Denn wer gegen diese Auflage verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Nicht alle Versicherungen haben das Führen ohne Leine in ihrer Deckung. Wer also seinen Hund ab leint, verstößt möglicherweise gegen seine vertraglichen Vereinbarungen und verliert damit dann gegebenenfalls seinen Versicherungsschutz“, erklärt NV-Unternehmensjurist Henning Bernau.

Aber auch wenn der Versicherungsschutz vorliegt, kann man eventuell auf Teilen seines Schadens sitzen bleiben. Wenn dann beispielsweise eine Beißerei entsteht, kann nur derjenige den Schaden ersetzt bekommen, der seinen Hund vorschriftsmäßig an der Leine geführt hat. Derjenige, welcher sich nicht an den Leinenzwang gehalten hat, kann seinen Schaden hingegen nicht vom anderen Tierhalter ersetzt verlangen. Dies hängt damit zusammen, dass der Verstoß gegen die Leinenpflicht ein eigenes Verschulden (hier reicht auch Fahrlässigkeit) darstellt, welches als Mitverschulden am Schaden abgezogen wird.

Bestens abgesichert mit der Hundehalterhaftpflichtversicherung der NV

In der Hundehalterhaftpflichtversicherung deer NV ist das Führen ohne Leine und ohne Maulkorb
grundsätzlich versichert. Ebenso sind Flurschäden, also Schäden in Wald und Flur, die der
Hund verursacht, mitversichert. Der Leinenzwang in der Zeit von April bis Juli ist dadurch aber
nicht aufgehoben und der Anordnung sollte Folge geleistet werden, um den Hund in der freien
Natur nicht unangeleint laufen zu lassen!

Dennoch muss der Hund nicht die gesamten dreieinhalb Monate nur an der Leine laufen – auf offiziellen Hundeauslaufflächen und Hundewegen ist der Freilauf auch weiterhin gestattet. Sofern keine entsprechenden Schilder es dort ebenfalls untersagen. Es gilt also wie jedes Jahr Rücksicht zu nehmen und die gemeinsame Zeit mit dem fellnasigen Freund macht schließlich auch an der Leine Spaß.

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Tobias Hoiten

Tobias Hoiten ist bei der NV für die Öffentlichkeitsarbeit und das Marketing zuständig.

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