Glatteis und Schnee – Haftung nicht verlieren!
Glatteis: Räumpflicht und Versicherungsschutz
Nun ist er in seiner vollen Pracht da: der Winter.
Vielerorts hat der Schneefall begonnen – und damit Situationen geschaffen, die auch uns als Versicherer betreffen.
In unserem Artikel zum Thema „Herbstlaub“ haben wir bereits darüber gesprochen: es gibt behördliche Regelungen, wie und wann man für Unfälle bei Laubfall als auch bei Eis und Schnee haftet.
Wann Geh- und andere Wege von Schnee und Eis geräumt werden und/oder gestreut werden müssen, das schreiben letztlich die Kommunen fest.
Es gibt oft Regelungen, die besagen, dass werktags um 07.00 Uhr und um 20.00 uhr geräumt werden muss, an Wochenenden ggf. morgens zwei Stunden später.
Räumpflichten können per Mietvertrag auch auf Mieter umgelegt werden. Versäumt ein Mieter dann rechtzeitig zu streuen oder Schnee zu räumen haftet er im Schadensfall. Der Mieter oder Eigentümer sind verantwortlich für Gehwege um das Haus und auf dem Grundstück.
Verletzt sich also ein Fußgänger, weil der Gehweg nicht gestreut war, muss der Eigentümer oder Mieter haften.
Immobilienbesitzer schützen sich hier mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, ebenso wie Besitzer von Einfamilienhäusern (mit Einliegerwohnungen). Mieter schützen sich vor Versäumnissen mit einer privaten Haftpflichtversicherung.
Einen guten Überblick zum Thema finden Sie auf folgender Seite.