Brandgefahr durch Böller an Silvester

Silvesterböller – maximale Brandgefahr

Wir haben schon kurz in einem Artikel auf die Brandgefahren durch echte Kerzen als Weihnachtsbaumbeleuchtung hingewiesen.

Auch wenn die Feuerwehren eine Tendenz zu den ungefährlicheren Lichterketten (aber auch hier gibt es Jahr für Jahr Brände, die von überlasteten Stromverteilern ausgehen) feststellt: zu Silvester spielt das keine Rolle, denn Böller können nicht als LED-Version hergestellt werden.

Brandgefahr an Silvester: Böller und Raketen sind nicht ungefährlich

Sieht toll aus – ist aber nicht ungefährlich. Das Feuerwerk an Silvester birgt erhebliche Brandgefahr.

Damit ist auch die Gefahr durch unsachgemäßes Abbrennen von Pyrotechnik allgegenwärtig.
Wer haftet aber, sollte es doch zu Unfällen kommen?

Hier eine kleine Zusammenfassung:

Hausratversicherung:
Schäden, die z. B. durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.

Wohngebäudeversicherung:
Schäden, die z.B. am Gebäude und Fassaden oder auch Dächer durch Feuerwerk (Rakete fliegt durch die geöffnete Dachluke ins Hausinnere) entstehen.

Private Haftpflichtversicherung:
Wenn z.B. der Versicherte als Gast mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder durch Kinderhand jemand durch Pyrotechnik zu Schaden kommt. Auch Schäden durch Raketen und Böller, die in der Silvesternacht parkende Autos beschädigen, werden auf Verursacher-Seite von dessen Privat-Haftpflichtversicherung reguliert.

Private Unfallversicherung: selbst zugefügte Verletzungen durch Feuerwerkskörper und beispielsweise dauerhafte Schädigungen.
Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung.

Schäden durch z.B. Böller im Briefkasten durch Kinder unter sieben Jahren sind nur dann durch die Eltern zu regulieren, wenn eine Aufsichtspflichtsverletzung nachgewiesen werden kann. Ab sieben Jahren haften Kinder (bzw. deren Vertretungsberechtigte) allerdings für ihr Tun.

Autounfälle unter Alkoholeinfluss werden von der KFZ-Haftpflicht reguliert – aber Teile der Kosten werden ggf. vom Versicherer, je nach Alkoholpegel des Verursachers, wieder zurückverlangt. Als NV bieten wir zwar keine KFZ-Haftpflicht an, es soll der Vollständigkeit halber erwähnt sein.

Wie Sie Vorkehrungen für eine störungsfreie Silvesternacht treffen können, finden Sie schön aufbereitet auf den Seiten der FFW Coswig.

Bitte beherzigen Sie folgende Dinge:

  1. Niemals dürfen Kinder unbeaufsichtigt Pyroartikel zünden.
  2. Halten Sie einen Sicherheitsabstand ein und zünden Sie z.B. Raketen niemals aus der Hand, sondern aus standsicheren Behältnissen.
  3. Das Abbrennen von Böllern ist nur in der Silvesternacht bis zum Neujahrstag erlaubt. Meist ist es in der Zeit von 18 Uhr – 7 Uhr erlaubt.
  4. Verbot des Zündens: in der Nähe von Kirchen, Kinderheimen, Krankenhäusern, Altenheimen
  5. Raketen niemals auf Menschen/Tiere richten
  6. Kein Trocknen oder Anwärmen von Blindgängern!
    Einmal bereits gezündete Pyroartikel sollten generell TABU sein!
  7. Türen und Fenster immer geschlossen halten

 

Wir wünschen Ihnen daher eine schadenfreie Silvesternacht und alles Gute für das neue Jahr!

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