Herbst, Laub und Rutschgefahr
Herbst, Laub – lieber absichern
Vielleicht sagen Sie sich nun: „Alle Jahre wieder erzählen die das gleiche.“.
Einerseits haben Sie recht, denn auch im vergangenen Jahr haben wir auf die Gefahren durch Herbst, Laub und die damit verbundenen Risiken hingewiesen.
Andererseits ist es uns ein Anliegen Sie immer wieder auf die Gefahren hinzuweisen, damit Sie im Fall der Fälle gewappnet sind – und wenn es „nur“ durch eine ausreichende Versicherung ist.
Daher sei noch einmal auf die Räumpflicht hingewiesen, die von Bundesland zu Bundesland in ihrer geforderten Gründlichkeit stark variieren kann.
Es gilt, dass Mieter (wenn es in Mietverträgen vereinbart wurde) und Hausbesitzer ihre Grundstücke und angrenzende Gehwege von Laub befreien müssen.
Werktags von 07.00 Uhr – 20.00 Uhr
Am Wochenende von 09.00 Uhr – 20.00 Uhr
Es dürfen natürlich auch Laubbläser für die Beseitigung der Blätter genutzt werden, allerdings laut Verordnung für Bundesimmissionsschutz in Wohngebieten werktags nur in der Zeit von 09.00 – 13.00 Uhr und von 15.00 – 17.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind nur Harke & Co. erlaubt.
Nochmal der Hinweis auf entsprechende Versicherungsmöglichkeiten:
Für Mieter gilt: schließen Sie eine Privat-Haftpflichtversicherung ab, damit Sie bei Versäumnissen der Räumungspflicht abgesichert sind.
Für Vermieter gilt: Sie benötigen eine Haus- oder Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung.