Urlaubszeit ist Diebstahlzeit
Sommerzeit ist Diebstahlzeit: im Urlaub kommt der schwarze Mann
Urlaub, Sonne, Erholung – und dann bei der Rückkehr der Schock. Die Einbruch-Bilanz 2013 vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zeigt es auf: die Einbruchs- und Diebstahlzahlen steigen.
Oft ist der Zugriff der Diebesbanden allerdings kein Zufall mehr, denn die Opfer annoncieren die Möglichkeiten quasi im Netz. Und wann? Genau dann, wenn sie ihren Urlaub geplant haben. Bereits im Jahr 2013 gab es eine Umfrage des forsa-Instituts zur Internetnutzung im Urlaub.
38% der Befragten knapp 1000 Menschen zwischen 18 und 65 Jahren haben seinerzeit angegeben, dass sie nicht ohne Social Media oder E-Mail im Urlaub unterwegs sind. Sogar 67% der 18- bis 29-Jährigen nutzen demnach z.B. soziale Netzwerke. 15% gaben an, dass sie sogar erhöhte Kosten dafür in Kauf nehmen würden. Nun ist es uns als Versicherung nicht daran gelegen die Menschen an höhere Kosten zu erinnern, sondern eher daran, dass Unachtsamkeit im Umgang mit dem Internet auch „Gäste“ anlocken kann. Gäste, die man gar nicht eingeladen hat – zumal man selbst gar nicht auf der Party anwesend ist.
Bitte denken Sie daran, auch Kriminelle sind im Netz aktiv, immer öfter auch in sozialen Netzwerken und bei Google, um ihre Diebestouren sorgfältig zu planen. Man sollte es also tunlichst vermeiden in den Netzwerken seinen Aufenthaltsort und seine Urlaubsdauer explizit zu nennen, auch wenn es Ihnen vielleicht schwer fällt. Unterlassen Sie es Bilder zu markieren oder zu taggen, Ortsangaben und „check ins“ durchzuführen. Letzteres gilt speziell für die diversen Bewertungsportale, Check-In-Apps und Dienste wie Foursquare.
Fazit:
- nutzen Sie die Möglichkeit Privatsphäre-Einstellung rechtzeitig vor dem Urlaub durchzuführen. Rechtzeitig, da diese Änderungen meist erst mit Verzögerung sichtbar werden.
- Verfassen Sie lieber Nachberichte zum Urlaub, anstatt tagesaktuell zu sein.
- Verfassen Sie auch Bewertungen etc. erst dann, wenn Sie wieder zuhause sind.
Rechtzeitig sollte dann für den Fall der Fälle auch die Versicherung abgeschlossen sein.