Die EM 2016 und Versicherungsschutz
EM 2016 – wie kann man sich versichern?
Die Europameisterschaft startet heute in die 15. Ausgabe.
Alle fragen sich, wer wird sich in die Liste der Siegerländer Sowjetunion, Spanien (3x), Italien, Deutschland (3x), Frankreich (2x), Tschechoslowakei, Niederlande, Dänemark, Griechenland eintragen dürfen? Wird es ein Favorit oder ein Außenseiter?
Aber in diesem Jahr gesellen sich zusätzliche Fragen, die Sicherheit betreffend, hinzu.Um es einmal allgemeiner zu halten möchten wir uns den Fragen stellen, die nicht nur bei einer EM oder anderen sportlichen Großveranstaltung aufkommen, sondern auch, wenn wir beim Fußball bleiben, im deutschen Bundesligaalltag relevant sind.
Welche Gefahren lauern also bei einem Veranstaltungsbesuch und wie kann man sich dagegen versichern?
1. Terrorgefahr
Ja, wir wissen: man will eigentlich nicht darüber nachdenken.
Dennoch ist dieser Punkt – nicht zuletzt auch durch die Ansage Jerome Boatengs er wolle seine Familie wegen der Gefahrenlage NICHT nach Frankreich holen – nicht wegzudiskutieren.
Die Gefahrenlage ist bzgl. des Terrorismus‘ sicherlich noch nie so hoch gewesen. Auch in Deutschland, wie kürzlich in Hannover beim Länderspiel geschehen. Aber auch Public Viewings sind eine Art von Veranstaltung, die solche Gefahren bergen.
Versicherung:
Eine Versicherung der EM als solche ist seitens der UEFA aus Kostengründen nicht abgeschlossen worden, so berichtet das Magazin procontra-online.
Diese Versicherung würde aber sowieso nur für die UEFA betreffen. Wie teuer ein Spielausfall oder eine Verlegung den Verband kommen würde, darüber gibt es keine Informationen.
Wenn jemand in Deutschland ein Spiel oder Public Viewing gegen Entgeld besucht, dann greift bzgl. der Tickets etc. oft eine Veranstalterhaftpflicht oder eine Ausfallversicherung, wie es auch beim Abbruch des Rock am Ring der Fall sein könnte.
2. Unfall auf dem Weg oder im Stadion
Ein Torjubel und der Fan rutscht aus. Die Stadiontreppe ist steil und man fällt.
Wer haftet dann?
Versicherung:
Oft kann man auf Schildern, online oder in anderen Texten von Clubs lesen: „Das Betreten und die Benutzung des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr“.
Betreiber/Veranstalter haften, wenn Ihnen eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Es kommt also darauf an, wer als Verursacher des Schadens gilt.
Ein Stadionbesucher sollte also in jedem Fall eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben.
3. Diebstahl auf dem Weg oder im Stadion
Im Stadion oder auf dem Weg dahin möchte man sich eine Wurst oder Cola kaufen. Doch plötzlich steht ein breitschultriger Kerl vor einem und möchte, ggf. mit Gewalt, das mitgebrachte Portemonnaie erhalten.
Versicherung:
In diesem Fall handelt es sich um den klassischen Fall des Raubes. In einem solchen Fall greift die Hausratversicherung der NV. Auch wenn z.B. Geld entwendet wird, wenn jemand in Ohnmacht gefallen ist, einen Herzinfarkt erlitten hat oder auch alkoholisiert nicht mehr Herr seiner Kräfte und des Geistes ist, wird der Tatbestand des Raubes erfüllt. Aber Achtung: bzgl. des Alkoholkonsums ist immer eine Beweispflicht zu beachten. Einfacher Diebstahl ist nämlich nicht mitversichert.
Wir wünschen Ihnen eine tolle, friedliche, unfallfreie Europameisterschaft und drücken der deutschen Mannschaft alle vorhandenen Daumen! (Das NV-Social Media Team)
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