Festivalabsage, wer haftet wofür?
Eine Festivalabsage ist für alle Seiten ein Ärgernis
Man hat sie medienübergreifend gesehen: die Bilder von abwandernden Musikfans des Rock am Ring-Festivals.
Zehntausende Menschen mussten das Festival nach der erfolgten Festivalabsage verlassen, die aufgrund eines Blitzeinschlags mit mehr als 70 Verletzten und weiterer Unwetterwarnungen womöglich unausweichlich war.
Die Marek Lieberberg Konzertagentur war von der Absage natürlich genauso wenig begeistert, wie es die Festivalbesucher waren.
Wer haftet, wer zahlt für so eine Festivalabsage?
Das ist eine der Fragen, wie nun von vielen Seiten gestellt werden.
Gebuchte Bands, ungültige oder gültige Tickets, Unfälle bei der vorzeitigen Abreise – wer muss hier für einen eventuell entstandenen Schaden aufkommen?
Die absagende Behörde, der Konzertveranstalter?
Das Magazin procontra hat sich des Themas angenommen und ein wenig Licht ins Dunkel gebracht.
Die wichtigsten Aspekte fassen wir hier einmal zusammen.
- Die behördliche Absage der Gemeinde Mending bestätigte amtlich eine Gefahrensituation.
- Oft ist es die Voraussetzung für eine Leistung aus einer Ausfallversicherung.
- Bei Großevents besteht die Pflicht zur Beobachtung und Informationseinholung von Wetterdaten.
- Ist eine Krisenorganisation unzureichend, dann kann auch ein Organisator in Haftung genommen werden.
- Eine Ausfallversicherung würde ggf. Ticketerstattungskosten tragen, abhängig von den AGB. Aber auch hier müssen entsprechende Klauseln vorliegen. Wenn nicht, dann trägt der Veranstalter, neben den Einbußen durch Gastronomie etc., ggf. auch noch die Erstattungskosten, die in diesem Fall mehrere Mio. Euro betragen können.