Was einer Landwirtin passiert ist

Der Versicherungsfall einer Landwirtin einmal erläutert

Ein kleiner Schritt im morastigen Boden hatte schwerwiegende Folgen.
Bei Gartenarbeiten kommt Landwirtin Bärbel W. vom befestigten Weg ab und tritt in ein Beet mit weichem Boden.
Sie sank mit dem linken Fuß in das Beet ein, knickte um und stürzte dabei so schwer auf ihren ausgestreckten Arm, dass sie sich einen schweren Bruch des Schultergelenks und einen Bruch des linken Fußes zuzog.
Was folgte waren zwei Wochen Krankenhausaufenthalt und der Einsatz eines künstlichen Schultergelenkes.

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So könnte die Verletzung der Schulter ausgesehen haben – trotzdem blieben bei Frau W. Langzeitbeeinträchtigungen.

Auch eineinhalb Jahre nach dem Unfall bestehen noch erhebliche Bewegungseinschränkungen der linken Schulter und Beschwerden im linken Mittelfuß mit beginnender Arthrose.
Bis heute hat Frau W. ihre volle Arbeitsfähigkeit nicht zurückerlangt.

Ein kleiner Trost ist dabei vielleicht, dass  Frau W. frühzeitig eine Familienunfallversicherung abgeschlossen hatte.
Somit sind Unfälle im privaten wie auch beruflichem Umfeld versichert.

Unser Vermittler meldete uns kurz nach dem Unfall den Schaden.
Wir schickten umgehend Fragebögen an die Kundin und an die behandelnden Ärzte.
Als bleibende Schäden erkennbar waren, wurde eine Sachverständige bestellt.
Die Gutachterin traf sich mit Bärbel W. und gab entsprechende Einschätzungen ab.
Frau W. selbst war von der einfühlsamen Herangehensweise der Gutachterin sehr angetan und fühlte sich auch durch die NV-Versicherungen gut betreut.

Das Gutachten ergab einen Invaliditätsgrad von insgesamt 48,5 % für Arm und Fuß.
Versichert waren eine Invaliditätssumme von 150.000 EUR und zusätzlich eine Progression von 225 %.
Wie sich diese Progression in der Berechnung niederschlägt, möchten wir Ihnen am Beispiel schildern:
Die ersten 25 % Invalidität werden mit dem Faktor 1 multipliziert, die weiteren noch übrigen 23,5 % werden mit dem Faktor 2 multipliziert
(1 x 25 % + 2 x 23,5 % = 72 %).

Dadurch ergibt sich ein Invaliditätsgrad von insgesamt 72 %, was einer Unfallleistung in Höhe von 108.000 EUR entspricht.
Die vereinbarte Progression in der Unfallversicherung führt bei Invaliditätsgraden ab 26 % zu deutlich höheren Leistungen.
Frau W. hat sich über den Scheck in Höhe von 108.000 EUR sehr gefreut und ist mit der Arbeit aller Beteiligten äußerst zufrieden.
Leider ist der Schadenfall mit dieser Zahlung noch nicht am Ende.
Die Prognosen für den Gesundheitszustand von Frau W. sehen keine Besserung, sondern eher Verschlechterungen durch anhaltende Schmerzen in der Schulter und im Fuß.
Innerhalb von drei Jahren ab Unfalltag kann Frau W. jährlich eine Überprüfung des festgestellten Invaliditätsgrades beantragen und wird dies wohl auch in Anspruch nehmen müssen.

Zum Schluss noch ein wichtiger Hinweis:

Die Versicherungsnehmerin hat aus dem Unfall bleibende Schäden erlitten!
Die vermeintlich hohe Summe der Entschädigungsleistung wird die Einschränkungen und bleibenden Schmerzen nicht ersetzen können!
Vielleicht können durch die Unterstützung mit technischen Hilfsmitteln die Schmerzen gelindert und die täglichen Abläufe erleichtert werden.

Frau Bärbel W. wünschen wir an dieser Stelle möglichst große Fortschritte in der Genesung.

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