Stromausfall – wer haftet?

Stromausfall ist nicht nur ärgerlich, er kann auch Schäden verursachen

Wir sitzen im Büro und plötzlich -Stromausfall.
Die Frage ist dann: wie lange nur?
Natürlich ist es im privaten Umfeld schön sich mal wieder einen Schmöker zu schnappen und beim Kerzenschein oder dem Schein einer Petroleumlampe ein wenig zu entspannen.

Stromausfall
Was aber dort romantisch anmutet, das hat nicht immer einen solch positiven Charakter.
Was, wenn durch den Stromausfall geschäftliche Auswirkungen erfolgen?
Wenn PC-Arbeiten durch den Ausfall in Mitleidenschaft gezogen werden – oder der PC einen Schaden am Netzteil erleidet?

In der NV-HausratPremium 2.0 haben wir als NV solche Fälle mitversichert – viele Wettbewerber zahlen hier nur für Überspannungen durch Blitzeinschlag.

Kurzschluss und Stromschwankungen

1. Der Versicherer leistet nach dem Eintritt des Versicherungsfalles Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden durch Kurzschluss, Bildung von Lichtbögen, atmosphärische Elektrizität, Induktion, Blitzstromwanderwellen und Stromschwankungen
a) Der Versicherer haftet nicht für Schäden
aa) durch Fehler und Mängel, welche bei Abschluss der Versicherung vorhanden und dem Versicherungsnehmer bekannt waren,
bb) die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeiführt.
b) Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden
aa) durch unsachgemäße Handhabung
bb) durch mechanisch einwirkende Gewalt
cc) durch Konstruktions- und Materialfehler
dd) durch Abnutzung (Verschleiß) durch allmähliche Einwirkung, insbesondere von Gasen, Dämpfen, Wärme oder Feuchtigkeit

2. Entschädigungsgrenze und Schadenselbstbehalt
a) Die Entschädigung ist auf 2.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt
b) Vereinbart ist ein Schadenselbstbehalt von 100 Euro je Versicherungsfall

 

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