Hauskauf und Käuferschutz
Der Hauskauf ist auch mit einem Risiko behaftet
Wir haben bereits in einem Artikel darauf hingewiesen, dass es beim Hausbau verschiedene Dinge gibt, auf die man bzgl. der Versicherungen achten sollte.
Aber Risiken gibt es auch beim Kauf einer Immobilie.Natürlich stellt sich auch dann die Frage der richtigen Versicherung.
Oft übernimmt man als Käufer z.B. die Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers.
Dieses Vorhaben sollte ein Käufer im Vorfeld gründlich prüfen.
Wichtig ist, dass Versicherer grundsätzlich den Kunden beim Kauf einer Immobilie ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
Das hat den Grund, dass es bei einer Versicherung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer um eine individuelle Vertragsgestaltung geht.
Hier hat der Käufer der Immobilie das Recht darauf zu kündigen, um seine eigenen, an sich individuell angepassten Versicherungen abzuschließen.
Das stellt letztlich einen Käuferschutz dar und sollte zwingend genutzt werden.
Leider wird dieses Recht der Kündigung aber sehr oft nicht wahrgenommen.
Und damit kann es zu folgenden Szenarien kommen:
Zahlt(e) der Vorbesitzer der Immobilie nicht oder nicht in ausreichender Höhe die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung, dann haftet der Käufer ggf. für die ausstehenden Prämien.
Hat der Vorbesitzer den Käufer über diesen Umstand nicht informiert, dann hat er das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Außerdem: Werden Verträge des Vorbesitzers übernommen, dann sind auch dessen Leistungen verbrieft und nicht individuell an seine eigenen Bedürfnisse angepasst.
Das hat dann Auswirkungen auf die Haftungslage im Schadensfall.
Daher unser Tipp: Vor dem Hauskauf Unterlagen zu Versicherungen etc. intensiv ansehen und prüfen!