Hundeversicherung – auch für Gassigeher?
Hundeversicherung ist durch die NV auch für Nichtbesitzer gegeben.
Im www entdecken wir immer wieder Fragen, die Versicherungsleistungen betreffen und dennoch unbeantwortet bleiben. Interessant fand ich dabei folgende Frage, die sicherlich viele Jugendliche und Kinder interessieren wird.
Ein Nutzer fragt dabei: „Wenn ich Hunde aus der Nachbarschaft ausführe und der Hund dann jemanden verletzt oder ihm etwas passiert, wie muss man da versichert sein? Mein Vater sagt, ich soll mir die Hundeversicherung vom Besitzer zeigen lassen. Reicht das aber aus?“
In der NV-Hundehaftpflichtversicherung ist es bedingungsgemäß vereinbart, dass der Tierhüter (sofern er die Hunde nicht gewerbsmäßig ausführt) beitragsfrei in der für den Hund bestehenden Vertrag für diese Zeit der Ausführung mitversichert ist. „Gewerbsmäßig“ heißt hierbei allerdings NICHT „zur Aufbesserung des Taschengeldes“. 😉
Sollte der Hund also in dieser Zeit einen ersatzpflichtigen Schaden (egal ob Personen- oder Sachschaden) verursachen, besteht der Versicherungsschutz – auch für den Teilzeit-Tierhüter.
Falls also der ausgeführte Hund den Teilzeit-Tierhüter beißt oder ihm in dieser Zeit einen anderweitigen ersatzpflichtigen Schaden zufügt, ist selbst dieser Schaden über die Hundehaftpflicht des Tierhalters (Hundebesitzers) abgesichert, sofern er bei der NV versichert ist.
Laden Sie sich hier unser aktuelles Bedingungswerk, aus dem das hervorgeht, als PDF-Datei herunter.
Ihr und Euer
/vec