Versicherungsschutz im Home Office – so arbeiten Sie sicher
Die Corona Krise hat Deutschland fest im Griff. Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten von zuhause aus im Homeoffice. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz im Home Office aus? Sind die Arbeitsgeräte vom Arbeitgeber auch in den bestehenden Hausratversicherungen mit eingeschlossen? Was passiert wenn der Kunde die Sachen versehentlich beschädigt? Und da der Weg zur Arbeit nicht mehr allzu weit ist, entfällt auch der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?
Fragen über Fragen! Die NV hat die passenden Antworten für Sie parat.
Homeoffice für alle? Wie fange ich damit überhaupt an?
Es besteht kein pauschaler gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice. Ist nichts anderes vereinbart gilt Präsenzpflicht. Wer Angst vor Ansteckung hat oder die Kinder betreuen muss, darf nicht einfach daheim bleiben. Viele Arbeitgeber bieten aber von sich aus Heimarbeit an. Der Arbeitgeber kann seine Angestellten aber nicht dazu zwingen.
Bei konkreter Gefahr, wie ein Corona-Fall in der Firma, gilt die Fürsorgepflicht und der Arbeitgeber muss Schutzmaßnahmen ergreifen. Trifft der Chef diese nicht und ist die Tätigkeit Homeoffice-geeignet, darf man eigenmächtig von Zuhause arbeiten. Wir empfehlen, darüber mit dem Chef zu sprechen.
Durch die Arbeit von Zuhause aus ändert sich vieles, nicht aber die DSGVO! Also vertrauliche Dokumente und Unterlagen nach Feierabend wegschließen und bei Verlassen des Arbeitsplatzes den Computer sperren. Mitbewohner dürfen keinen Zugriff auf Firmendaten haben.
Für reibungsloses Arbeiten benötigt man eine Internet-Breitbandverbindung – sicher via VPN (virtuelle private Netzwerke). Die Hard- und Software-Ausstattung – meist die übliche Büroausstattung – muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen. So hat der Arbeitgeber die Kostenkontrolle und es werden keine privaten Geräte betrieblich genutzt.
Holzbauklötze, Wäscheständer und Firmenlaptop – den gesamten Hausrat gut versichert
Wir empfehlen, den Homeoffice-Platz nicht zu provisorisch einzurichten – gar am Küchentisch. Ideal ist ein eigenes Zimmer. Bei einem eigenen Raum für das Homeoffice besteht die Möglichkeit die Kosten hierfür steuerlich abzusetzen. Ansonsten kann man auch mit einem Raumteiler etwas Abgeschiedenheit schaffen. Keinesfalls sollten Schlafzimmer oder Küche genutzt werden. Privates und Berufsleben sollte man räumlich und psychologisch klar trennen! Im Notfall geht aber auch eine ruhige Ecke im Wohnzimmer.
Wichtig sind die richtigen Möbel – ein Schreibtisch und ein ergonomischer Stuhl – welche die Arbeitsschutzbestimmungen erfüllen. Bei der Ausrichtung des Tisches ist der Lichteinfall wichtig – seitlich wäre ideal, damit es nicht zu Reflektionen auf dem Bildschirm kommt.
Doch was ist eigentlich mit den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln? Wie sind die abgesichert?
In der Hausratversicherung der NV sind die Arbeitszimmer zu beruflichen Zwecken – also das Homeoffice – voll und ganz bis zur vereinbarten Versicherungssumme in den Produkten NV HausratPremium 6.0 sowie NV Hausratmax. 6.0 mitversichert. Doch damit nicht genug. Denn durch die verstärkte Nutzung des Internets steigen auch die Cyberrisiken. Auch hier schützt die NV Hausratversicherung vor sog. „Hackerangriffen“. So sind Schäden durch Phishing (online Banking) bis 3.500 € im Produkt NV HausratPremium 6.0 abgesichert (auch Vermögensschaden durch den Onlinewarenhandel).
Neue Kollegen, neue Gefahren – kein Problem mit der Privathaftpflichtversicherung
Statt Kaffeeplausch in der Büroküche und Meinungsaustausch auf dem Flur gibt es nun den Videocall oder die Telefonkonferenz. Der Kollege im Büro hat nun vielleicht vier Beine und Fell oder platzt unangekündigt herein und möchte etwas vorgelesen bekommen oder Basteln. Damit verbunden sind nun neue Herausforderungen und Gefahren!
Was passiert zum Beispiel, wenn das Kind Kakao über die Tastatur kippt? Oder wenn der Hund sich so sehr freut, dass Herrchen Zuhause ist, dass er die gesamten Arbeitsmaterialien am herabhängenden Kabel vom Tisch zieht? Und was ist, wenn der Partner beim Lüften den Bildschirm anstößt? Kurz: Was geschieht wenn die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsgeräte wie z.B. der Laptop/PC, das Headset oder Telefon unbeabsichtigt beschädigt werden? Wie sieht der Versicherungsschutz im Home Office aus?
Normalerweise sind dies keine ersatzpflichtigen Versicherungsfälle für die Privathaftpflicht. Doch bei der NV sind Sie auf der sicheren Seite! So sind in unserem Top Produkt NV PrivatPremium 2.0 auch Arbeitsgeräte vom Arbeitgeber bis 2.500 € abgesichert. Und wir setzen noch einen drauf! Für beschädigte Sachen die nicht älter als 12 Monate sind, erstattet die NV sogar den Neuwert in unserem Premium-Produkt.
Nicht nur vor Ansteckung schützen – mit der Unfallversicherung der NV rund um die Uhr abgesichert
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt während der beruflichen Tätigkeit und auf dem Hin- und Rückweg. Kinder hingegen sind nur in der Kita bzw. in der Schule versichert. Somit sind die Freizeit und der Sport nicht abgedeckt, dabei erleiden laut Robert Koch Institut jährlich 2,8 Millionen Menschen gerade in den eigenen vier Wänden einen Unfall.
Es gibt kein Gesetz zur Trennung von beruflichem und privatem im Homeoffice, nur die Rechtsprechung gibt Hinweise. Besorgt man sich einen Kaffee, hängt nebenbei die Wäsche auf oder bringt den Müll raus, ist dies eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit mit persönlichem bzw. privatem Belang. Genauso verhält es sich mit dem Gang zur Toilette, wobei der im Betrieb gesetzlich versichert ist. Holt man hingegen Druckerpapier, ist dies eine vorbereitende Tätigkeit mit direktem Arbeitsbezug und somit gesetzlich versichert.
Die NV Unfallversicherung bietet Ihnen und Ihrer Familie Schutz 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr. Sichern Sie sich und Ihre liebsten daher am besten mit einer privaten Unfallversicherung ab. Ab der 2. Person profitieren Sie von einem 10 Prozent Familienrabatt sowie generell von unserem NV Jubiläumsrabatt in Höhe von 20 Prozent. Es lohnt sich also für Sie!
Versicherungsschutz im Home Office
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