Sie fragen, die NV antwortet
Sie fragen uns und wir beantworten Ihre Anliegen
Uns werden immer mal wieder Fragen gestellt, die wir natürlich beantworten möchten.
Vielleicht interessiert es auch Sie.Folgende Frage hat uns erreicht:
Wie kann ich im Rahmen einer Haftpflichtversicherung beweisen, dass ich z.B. das Handy meines Kumpels zerstört habe und nicht er selbst?
Nachdem die Schadenmeldung bei uns eingegangen ist, erhält der Geschädigte einen sog. „Anspruchstellerfragebogen„. Auf diesem Formular wird unter anderem auch nach Zeugen gefragt, welche den Vorfall beobachtet haben.
Wenn diese übereinstimmend aussagen wer für den Schaden verantwortlich ist, dann wurde es damit bewiesen.
Für den Fall, dass es Ungereimtheiten gibt, kann unter Umständen ein Gutachter hinzugezogen werden, der dann genauer prüft.
Doch keine Angst. Wir wollen das die Freundschaft auch nach einem Schadenfall aufrecht erhalten bleibt. Denn in unserem Top Produkt „NV PrivatPremium 2.0“ sind selbst derartige Schadenfälle zum Neuwert von maximal 2.500 € abgesichert, sofern das Handy nicht älter als 1 Jahr ist. Denn normalerweise muss die Privathaftpflicht nur den sogenannten „Zeitwert“ ersetzen. Was das genau bedeutet können Sie hier lesen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, dann können Sie uns direkt eine E-Mail senden: info@nv-online.de oder rufen Sie uns einfach unter 04974-93930 an.
Wenn Sie Informationen per Mail erhalten möchten, dann füllen Sie folgendes Formular aus und wir schicken es Ihnen zu.