Glasbruch – was Sie beachten sollten

Glasbruch, immer wieder ein Ärgernis

Sie sind Mieter, haben eine Hausratversicherung und eine Privathaftpflicht abgeschlossen und denken Sie haben für Ihr Hab und Gut bzw. für gestellte Schadenersatzansprüche bestens vorgesorgt?

Denkste!

Vielen Mietern in Deutschland ist nicht bewusst, dass sogenannte „Mietsachschäden“ durch eine Privathaftpflicht nur dann beglichen werden, wenn Schäden am Gebäude oder an beweglichen Gegenständen (wie z.b. gemietetes Mobiliar) verursacht werden.

Doch was wenn in der Mietwohnung die Fenster oder der Spiegel beschädigt werden?
Hierfür tritt die Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich nicht ein, da die Mieter sich mit einer gesonderten Glasbruchversicherung absichern können.

Glasbruch

Zerborstene Scheiben oder Spiegel sind auch abzusichern.

In der Regel wird die Glasbruchversicherung in Kombination mit der Hausratversicherung angeboten. So auch bei der NV-Versicherungen.

Doch nicht nur als Mieter sondern auch als Gebäudeeigentümer lohnt sich eine Glasbruchversicherung. Denn Fenster oder Spiegel hat jeder, entweder in seinem eigenem Zuhause oder eben in seiner Mietwohnung.

Wofür eine Glasbruchversicherung sonst noch aufkommt, wird auch in dem Video unseres Vertriebspartners „BlauDirekt“ erklärt:

Sie haben noch keine Glasbruchversicherung?

Dann berechnen Sie doch gleich hier Ihr persönliches Angebot oder beantragen Sie direkt Ihren Versicherungsschutz.

Bei weiteren Fragen sind wir wie gewohnt gerne für Sie da.
Rufen Sie uns einfach unter 04974-93930 an oder senden Sie uns eine E-Mail unter info@nv-online.de

 

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