Hausbrand: alle Jahre wieder …
… brennt der Weihnachtsbaum.
Hausbrand vermeiden
Wer liebt es nicht: Omas, Opas, Tanten und Onkel sind zu Besuch.
Das festliche Essen duftet bereits aus der Küche herüber.
Die Familie sitzt vor dem üppig geschmückten Weihnachtsbaum, die Kinder singen Lieder und tragen Gedichte vor.
Der Baum glänzt mit seinen Christbaumkugeln in voller Pracht.
Die echten Kerzen spiegeln sich in ihnen und verleihen der Szenerie einen gemütlichen, wohligen und festlichen Rahmen.
Dann werden vielleicht Geschenke verteilt und geschlossen begibt sich die Familie an den Tisch, um das weihnachtliche Mahl zu genießen.
Doch genau dieser Moment der Nichtbeachtung kann im Desaster enden.
Die Kerzenflammen entzünden den Baum, die Nadeln und der Schmuck aus Holz und Stroh wirken wie Brandbeschleuniger.
Im Nu steht der Baum in Flammen und schlägt bereits auf umliegende Möbel über.
Schauen Sie sich dazu das folgende Video einmal an. Erschreckend, oder?
Letztlich kann man nur Ratschläge geben, die einen Brandrisiko vermindern, wenn man denn auf elektrische Kerzen verzichten möchte.
Sowohl bei Adventskränzen und -gestecken, als auch beim Weihnachtsbaum sollte man darauf achten, dass sie nicht zu trocken sind.
Entweder werden sie kurz vor der Nutzung erst gekauft oder aber feucht gehalten.
Offenes Feuer und Kinder sind eine gefährliche Kombination – wenn man nicht auf den Nachwuchs achtet.
Bei der Platzierung echter Kerzen sollte man darauf achten, dass sie nicht direkt in der Nähe von Ästen befestigt werden.
Auch sollte man darauf Acht geben, dass abgebrannte Kerzen erneuert werden und nicht soweit herunterbrennen, dass sie – am Ende angekommen – die Halterungen entzünden.
Zum Schutz vor Überraschungen sollten so oder so RAUCHMELDER in allen Zimmern installiert sein, um auch vor Rauchgasvergiftungen zu schützen.
Kommt denn aber die Versicherung für Brandschäden auf?
Ja.
Die Hausratversicherung kommt auf für:
- Schäden im Gebäude durch Feuer
- Schäden durch Löschwasser
- Sengschäden
- verbrannte/versengte Geschenke
Die Wohngebäudeversicherung kommt auf für:
- Schäden am Gebäude
- ggf. auch Unterbringungskosten bei Totalschaden oder für Mietausfälle