Versicherungsschutz für Pedelecs
Optimaler Versicherungsschutz der NV auch für Pedelecs
Wir haben in einem Blogartikel bereits über den Versicherungsschutz für Fahrräder geschrieben.
Nun hat der GdV Zahlen für 2013 veröffentlich, die nach wie vor zum Umdenken animieren sollten, denn nur knapp 56% aller der 317.000 der 2013 in Deutschland gestohlenen Fahrräder und Pedelecs waren versichert. Die Hausratversicherer haben ihren Kunden insgesamt 80 Millionen Euro gezahlt. Da nur 10% aller Fälle auch aufgeklärt wird ist es es wichtig zu wissen, wie man sich schützen kann. Nicht nur für Fahrräder gelten die Möglichkeiten, die wir im angesprochenen Artikel bereits vorgestellt haben. Auch für Pedelecs (Abkürzung für „Pedal Electric Cycle“, einer Unterart der E-Bikes) und E-Bikes gelten ähnliche Sicherungsmechanismen.
Ein stabiles Fahrradschloss nutzen: Auch für E-Bikes und Pedelecs gilt bei der Wahl des Schlosses: es muss nicht zwingend teuer sein, denn teuer heißt nicht auch gleich sicher. Ob Stahlbügel-, Panzerkabel- und Kettenschlösser es gibt Schlösser in vielen verschiedenen Preisklassen mit unterschiedlichen Qualitäten. Allerdings: je schwerer und stabiler, desto sicherer ist es meistens auch. Wir als NV haben hier keine Vorgaben bzgl. der zu benutzenden Schlösser (Schlösserklausel).
Informationen dazu finden Sie hier.
Schließen Sie Ihr Gefährt fest an, denn an fixierten Gegenständen angeschlossen ist es nicht wegzutragen.
Die Codierung von Rädern wird oft durch Fahrradhändler, Fahrradclub oder die Polizei vorgenommen. Eingravierte oder durch Aufkleber positionierte und mit persönlichen Daten versehene Codes können abschreckend wirken.
Kaufen Sie nur E-Bikes oder Pedelecs, die mit einer Quittung einhergehen. Hehlerware ist immer ein Problem bei Polizei und Versicherung. Die NV-Hausratversicherung deckt beispielsweise auch den Einbruchdiebstahl von Hausrat ab. Dazu gehören auch E-Bikes und Pedelecs, die aus verschlossenen Kellern oder Wohnungen gestohlen werden. Ist der Hausrat beispielsweise mit 25.000 Euro versichert und der Diebstahl beträgt 1% der Versicherungssumme, dann beträgt die Entschädigung eine Summe von 250 Euro. Besonders für hochwertige Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs können durch spezielle Fahrradversicherungen weiterführend abgesichert werden.
Gefährt geklaut – was muss ich tun?
- Nach einem Diebstahl muss die Polizei informiert werden
- Ist es durch eine Hausratversicherung bei uns versichert, dann müssen auch wir als Versicherer informiert werden.
Reichen Sie uns bitte den Anschaffungsbeleg (Quittung oder Rechnung) zusammen mit der Schadenanzeige ein. Ihre Schadenmeldung können Sie uns auch direkt online mitteilen: https://www.nv-online.de/service/schaden-melden/hausrat.html