Mai-Krawalle – wer haftet?

Alle Jahre wieder: die unschönen Mai-Krawalle

Vor allem in Hamburg und Berlin geht es am morgigen 1. Mai wieder rund: Krawallmacher aus ganz Deutschland finden sich zu den „Mai-Demonstrationen“ in den Großstädten ein.

Wie auch zu Silvester oder Weihnachten ist auch hier die „Chance“ groß, dass man Schäden erleidet. Der GDV hat nun ein paar Informationen zum Thema herausgegeben, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten.

Mai-Krwalle

Mai-Krawalle – braucht kein Mensch, auch keine Versicherung.

Nimmt man an einer Demonstration teil und wird verletzt, dann kommt, bei teilweiser oder dauerhafter kompletten Berufsunfähigkeit, die private Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Grundfähigkeitsversicherung auf. Bei Gesundheitsschäden kommt zudem die Unfallversicherung ins Spiel.

Wichtig ist hierbei aber zu wissen, dass es auch davon abhängt, ob die Personen provozieren und/oder gewalttätig werden. Auch eine polizeiliche Absage einer Veranstaltung kann sich bei Teilnahme auf die Situation auswirken.

Schäden an Gebäude und Hausrat werden durch Hausrat- sowie Wohngebäudeversicherungen abgedeckt. Durch Eier und andere Wurfgeschosse beschädigte Hauswände, Türen und Fenster reguliert die Versicherung nur, wenn im Vertrag eine Vandalismus-Klausel vereinbart wurde.

Schauen Sie sich die GDV-Seiten einmal näher an, sollten Sie in einem entsprechenden Gebiet wohnen oder aber planen, eine der Demonstrationen zu besuchen.

Ein Video wurde durch den GDV übrigens auch bereit gestellt:

Wir wünschen ein schönes verlängertes Wochenende und eine friedliche Maifeier.

Ihr NV-Social Media Team

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