Schulkinder – quo vadis gesetzlicher Unfallschutz
Direkter Schulweg – sonst kein Unfallschutz?
Wir alle lieben unsere Kinder und wir alle möchten, dass ihnen nichts passiert.
Aber wenn es zum schlimmen Fall der Fälle kommt, dann möchten wir zumindest abgesichert sein.
Für Unfälle auf dem direkten Schulweg, sowie für schulorganisierte Veranstaltungen wie Klassenfahrten oder Wandertage, kommt die gesetzliche Unfallversicherung auf – eigentlich.
Hier aber beginnt schon eine erste Unsicherheit, denn was genau ist ein „direkter Schulweg“?
Als direkter Schulweg wir normalerweise der Weg bezeichnet, der ohne Umwege von der Haustür zur Schule führt. Aber wir kennen unsere Kinder: mal ist dort etwas Schönes zu sehen, mal fragt ein Kumpel, ob es mit ihm einen anderen Weg läuft. Solch eine gewisse Unreife ist einem Kind laut Bundessozialgericht (BSG, Az. B 2 U 29/06 R) einzuräumen.
Die NOZ hat einen interessanten Artikel zum Thema geschrieben, den ich für lesenswert halte.
Sollten Sie Fragen zur Unfallversicherung der NV haben, dann stellen Sie diese gerne als Kommentar.
/hr