Versicherungsschutz bei Frost- und Schneeschäden
Frierende Leitungen …
Wir haben bereits über die Haftungsfragen bei Schäden durch Versäumnisse in der Räumungspflicht bei Laub im Herbst, sowie bei Eis und Schnee im Winter berichtet. Aber es gibt natürlich noch weitere Schäden, die für Hausbesitzer und Mieter von Belang sind: Schäden durch Schneelasten auf Dächern sowie dem Einfrieren von Heizungen und Rohren.
Geplatzte Rohre durch undichte Wasserleitungen und folgende Einfrierungen waren in den letzten Jahren immer die Schäden, die die meisten Leistungen der Versicherer zur Folge hatten. Und das, obwohl es recht leicht zu verhindern wäre: man muss nur heizen.
Rohre, die nicht direkt an den Heizkörpern liegen, werden nicht durch die Schaltung auf die Frostschutz-Stellung am Heizkörper geschützt.
Die Temperatur reicht dafür einfach nicht aus!
Auch aus Gründen der Einsparung von Heizkosten ist es oft effektiver gleichmäßig alle Räume zu heizen, anstatt den Regler rauf und runter zu drehen.
… und schwere Dächer
Wussten Sie, dass Schäden durch Schneedruck (Schneeschäden) als Natur-/Elementarschäden gelten?
Wer dieser Gefahr oft ausgesetzt ist, der sollte sich gegen Elementarschäden versichern, die bei der NV sowohl in der Hausratversicherung, als auch in der Wohngebäudeversicherung als sog. „grundsätzliches Risiko“ vorhanden sind.
Bedenken Sie bitte folgendes:
– Eine Schneeschicht von 10 cm Dicke kann mehr als 100 kg/m2 wiegen.
– Sie sollten niemals selbst auf das Dach steigen
– rufen Sie die Feuerwehr oder einen Dachdeckerbetrieb für weitere Aktionen