Rauchmelder können leben retten (Teil 1)

Rauchmelder sind fast in allen Bundesländern Pflicht

Einerseits ist es uns als Hausrat-Versicherer natürlich rein unternehmerisch ein Anliegen Sie über die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern zu informieren. Andererseits ist es aber so, dass wir aus gesundem Menschenverstand heraus einfach mit unseren Onlineplattformen eine weitere Möglichkeit schaffen möchten, um die Menschen zu informieren – und zwar zu ihrem eigenen Schutz!

Alle hier zusammengetragenen Informationen können Sie auch auf der Webseite www.rauchmelderpflicht.net nachlesen.
Wir möchten hier die wichtigsten Dinge auf einen Blick darstellen.

„Schätzungsweise 500 Menschen sterben pro Jahr bei Feuern, über 70 % von Ihnen werden nachts im Schlaf vom Feuer getötet.

Dabei sind es in 90% der Fälle nicht die Flammen selbst, die töten, sondern die giftigen Rauchgase, die durch die Brände entstehen. Oftmals genügen 2 bis 3 Atemzüge, um eine tiefe Bewusstlosigkeit oder den sofortigen Tod hervorzurufen.“ (rauchmelderpflicht.net)

Welche Bundesländer haben die Pflicht bereits eingeführt?

Der Screenshot zeigt, dass es Unterschiede zwischen Neu- und Bestandsbauten gibt.
Bis auf Sachsen, die bislang noch keinerlei Pflicht für die Installation von Rauchmeldern eingeführt haben, sind die Bürger aller Bundesländer bis spätestens 2019 (Thüringen) dazu aufgefordert Rauchmelder zu installieren.

Wer kontrolliert den Einbau?

Niemand. Es ist keine Instanz vorhanden, die den Einbau überprüft.
Im Schadensfall allerdings wird eine nicht erfolgte Installation ggf. dazu führen, dass Versicherungen nicht zahlen oder Leistungen kürzen. Im schlimmsten Fall kann es zudem ggf. strafrechtliche Konsequenzen bei Personenschaden geben.

Wie handhabt es die NV?

„Wir befürworten natürlich diese Regelung und hoffen, dass ein jeder Hausbesitzer der Rauchmelderpflicht nachkommt. Sachen können ersetzt werden, Personen nicht.“ teilte Volker Eckhoff auf Nachfrage mit. „Daher wollen wir an alle Kunden appellieren, sich entsprechende Rauchmelder anzuschaffen.“ In den ostfriesischen Filialen der NV bekommt jeder Kunde der einen Wohngebäude- bzw. Hausratvertrag besitzt und diesen verlängert bzw. neu abschließt, einen Rauchmelder kostenlos.

Auch Katrin Dierken aus der Schadenabteilung unterstützt die neue Regelung.

„Rauchmelder können Leben retten! Die meisten Menschen, die bei Bränden verunglücken, sterben an einer Rauchvergiftung, nicht an den Flammen. Schon wenige Lungenfüllungen sind tödlich. Daher hat man bei einem Brand nur wenig Zeit sich und seine Familie in Sicherheit zu bringen. Vor allem im Schlaf bringt dies natürlich Gefahr mit sich, da der Körper im Schlaf nicht auf Gerüche reagiert. Ein Rauchmelder warnt daher rechtzeitig!“ erzählt sie.

Auf die Frage, ob sich die Regelung auf den Versicherungsschutz auswirkt, sagt Dierken weiter: „In den Versicherungsbedingungen sind die so genannten Obliegenheiten (Pflichten des Versicherungsnehmers) geregelt. Dort steht unter anderem, dass der Versicherungsnehmer die gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften einhalten muss. Dazu zählt auch die Installation und Wartung von Rauchmeldern. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig diese Obliegenheit, so könnte der Versicherer im Schadenfall seine Leistung kürzen oder sogar ganz leistungsfrei sein.“

Zum Schluss ein interessanter Beitrag des SWR aus dem Jahr 2014 – mit einem Check der Modelle und weitern Informationen.

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